Es hört nicht auf...

Über die Auswirkungen der EU-Entwaldungsverordnung auf das Verlagswesen haben wir auf unserem Blog bereits geschrieben. Beim Umgang mit der EU-Produktsicherheitsverordnung, die ab diesem Jahr gültig ist, haben wir uns dazu entschlossen, im Impressum unserer Titel einen Hinweis zu setzen: "Lesen kann ihr Leben verändern!". Außerdem sind wir angehalten, falls jemanden einmal ein Buch unglücklich auf dem Fuß fällt, im Impressum eine E-Mail-Adresse des Verlags und die vollständige Adresse zu hinterlegen. Ach ja, und ISNI-Nummer im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) sind nun auch Pflicht. Aber diese Neuerung ist ja auch sinnvoll, denn Kreativschaffende sollen eindeutig identifizierbar sein, wenn es um Ausschüttungen oder Verträge geht. Nun soll eine weitere Neuerung dazukommen: Die Late Payment Directice der EU. 

Der Erzählverlag hat sich heute an einer Umfrage zu der geplanten EU-Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug, bekannt als Late Payment Directive, beteiligt. Sie wirft unseres Erachtens Bedenken hinsichtlich der Vertragsfreiheit im deutschen Buchhandel auf, denn die Verordnung zielt darauf ab, Zahlungsfristen zwischen Unternehmen zu vereinheitlichen und zu verkürzen, typischerweise auf 30 Tage, mit möglichen Ausnahmen bis zu 60 Tagen unter bestimmten Bedingungen.

 

"Wir arbeiten aber in der Buchbranche, in der Zahlungsverzug im Allgemeinen kein verbreitetes Problem darstellt. Es werden häufig relativ lange Zahlungsfristen, meist über 60 Tage, eingeräumt, die den Bedürfnissen der Parteien entsprechen. Dadurch kommt es kaum zu Verzug, denn alle Seiten kennen die Notwendigkeit dieser Regelungen. Diese liegt in der Natur der Branche begründet: Bücher sind grundsätzlich langsam drehende Produkte, die oftmals einige Monate benötigen, um ihre Leserschaft zu finden", haben wir der Europäischen Union unsere Ablehnung begründet. 

 

Für den deutschen Buchhandel, der oft von komplexen Lieferketten und individuellen Vereinbarungen zwischen Verlagen, Großhändlern und Buchhandlungen geprägt ist, stellt eine solche starre Regelung einen erheblichen Eingriff dar. Denn die pauschale Festlegung von Fristen ignoriert die Realitäten und die oft langjährigen, auf Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehungen. Die geplante EU-Verordnung untergräbt mithin unser Recht, eigene, für unsere besonderen Bedürfnisse maßgeschneiderte Zahlungsbedingungen zu vereinbaren. Die geplante Umsetzung könnte dazu führen, dass kleinere Verlage und Händler benachteiligt werden, die bei ihrer Liquiditätsplanung auf längere Zahlungsziele angewiesen sind, um ihre Geschäfte zu führen. 

 

Das Börsenblatt hatte bereits im Jahr 2023 darüber berichtet, mit der Umfrage der EU konkretisiert sich nun die Umsetzung weiter. Die EU-Abgeordnete Svenja Hahn hatte sich im letzten Jahr hierzu ebenfalls geäußert.